3. Dezember = Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

In Österreich leben laut Statistik Austria rund 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen. Erfahrungen mit dem Thema Behinderung haben auch jene Menschen, die vorübergehende Mobilitäts- und sonstige Beeinträchtigungen aufweisen (z.B. nach Unfällen, während einer Krankenbehandlung usw.). Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung entspricht nach wie vor nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Samariterbund Favoriten nimmt diesen Tag zum Anlass um aufzuzeigen, dass die Würde, die persönlichen Rechte und das persönliche Wohlergehen jeden Menschen betreffen und versucht mit gezielten Projekten und den Einsatz seinen Besuchs- und Therapiebegleithundeteams Abwechslung, Unterstützung und Förderung in den Alltag von Menschen mit Behinderungen zu bringen.

Wir gehen auf Menschen mit Behinderung ein

„Wir vom Samariterbund Favoriten besuchen mit unseren Seelentröster auf 4 Pfoten auch in regelmäßigen Abständen Kindertagesheime und Schulen, Behinderten-, Pflege- und Altenheime, Tageszentren und Sozialstationen, um etwas Abwechslung in den Alltag zu bringen und auch da und dort therapeutisch zu unterstützen. Auch hat der Samariterbund in Wien zahlreiche Soziale Hilfsleistungen für Menschen in Not und mit unseren Pflege & Betreuungsangeboten können wir gezielt dort unterstützen wo Hilfe benötigt wird. Unser Ziel ist es, neue Lebenserfahrungen möglich zu machen. Deshalb liegt uns dieser Tag sehr am Herzen, denn wir feiern die Herausforderungen, Chancen und Errungenschaften von Menschen mit Behinderungen.“, sagt Jochen Gold, Staffelkommandant der Besuchs- und Therapiebegleithundestaffel des Samariterbundes Favoriten.

Barrierefreiheit geht uns alle an!

Wir haben es täglich mit Barrieren zu tun – die Hürden stecken oft im Detail. Mangelnde Barrierefreiheit führt daher unweigerlich zu Diskriminierung von Menschen. Durch Barrieren kommt es zu erschwerter Orientierung, zu sprichwörtlichen Stolperfallen oder verschlossenen Türen. Das betrifft aber nicht nur bauliche Hindernisse. Barrierefreie Gestaltung ist also besonders für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Voraussetzung für uneingeschränkte eigenständige, selbstbestimmte und sichere Mobilität im öffentlichen Raum und ein ebensolches Agieren in allen möglichen Lebensbereichen. Dies ist die Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft – und danach haben wir alle nicht nur ein Bedürfnis, sondern auch ein Recht darauf! 

Assistenzhunde unterstützen in schwierigen Lebenslagen

Ein Assistenzhund ist ein Hund, der einen Menschen mit Behinderung unterstützt. Gesetzlich sind alle Therapiebegleithunde und Assistenzhunde seit dem 01.01.2015 im §39a des Bundesbehindertengesetzes (Link zu §39a Bundesbehindertengesetz) geregelt. Eine zusätzliche Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Link zur Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) führt die näheren Bestimmungen dieses Gesetzes aus. Der Einsatz von Tieren in der Therapie beruht auf der besonderen Beziehung zwischen Mensch und Tier und der Wirkung von Tieren auf den Menschen. Auf Grundlage dieser positiven Wirkung von Hunden auf den Menschen werden durch den Einsatz der Therapiebegleithunde allgemeine bzw. individuelle Förderziele verfolgt. Unter den Begriff der Assistenzhunde werden drei Gruppen gefasst, erklärt Jochen Gold.

  • 1. Blindenführhunde:
    Sie werden zur Unterstützung blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen eingesetzt.
  • 2. Signalhunde:
    Sie werden zur Unterstützung von Menschen mit Hörbehinderung und Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Epilepsie, Diabetes und neurologischen Erkrankungen eingesetzt.
  • 3. Servicehunde:
    Sie werden zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Bereich der Mobilität eingesetzt.

 

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Bild: Samariterbund