Unseren 6 neuen geprüften Hundeteams von der Samariterbund Besuchs- und Therapiebegleithundestaffel Favoriten wurden nach der erfolgreich abgelegten Samariterbund Besuchshunde-Prüfung Urkunden und ihre Dienstausweise feierlich übergeben. Der Dienstausweis soll von den Samariterbund Hundeführer:innen immer mitgeführt und bei allfälligen Kontrollen jederzeit vorgelegt werden können. In den Dienstausweisen steht, dass es sich bei dem kontrollierten Hund um einen „Rettungshund“ handelt. Auch der „Samariterbund-Diensthund“ hat einen Ausweis an seiner Halskette, allerdings in Form eines runden Metall-Abzeichens mit dem Samariterbund-Logo und der Dienstnummer des Hundes erhalten. Mit der bestandenen Prüfung dürfen die Einsatzkenndecke und Halstuch nun auch offiziell getragen werden.
Neben unserer Samariterbund Dienstkleidung dient der Dienstausweis (aus Datensicherheitsgründen können wir keinen abbilden) als Legitimation, als Versicherungsnachweis und es gibt damit auch diverse Sonderkonditionen. Die Ausweise sind im Scheckkartenformat auf Hartplastik gedruckt. Auf den Dienstausweisen befinden sich Vor- und Zuname, Bezeichnung: Rettungshundeführer:in/Besuchshundeführer:in, die Organisation sowie ein Lichtbild des/ Hundeführers:in. Der Ausweis verbleibt im Eigentum des Samariterbundes und wenn der Hund nicht mehr einsatzfähig ist, muss dieser unaufgefordert der jeweiligen Dienststelle unaufgefordert zurückgegeben werden. Auch der Diebstahl und Verlust ist sofort zu melden. Über die ausgegebenen Dienstausweise und Plaketten für die Hunde wird ein Verzeichnis geführt.
Leinenpflicht
Unsere Hunde sind im Einsatz zusätzlich mit einer Kenndecke und einem Halstuch als Samariterbund Diensthund gekennzeichnet. Rettungshunde die nicht im Einsatz sind, unterliegen genauso der Leinenpflicht wie alle anderen Hunde. Nur wenn sie aktiv im Einsatz sind, müssen sie natürlich nicht an die Leine. Das Gleiche gilt für Diensthunde von Polizei, Zoll usw. sowie für Hunde, die eine Herde bewachen: nur während ihres aktiven Einsatzes sind sie vom Leinenzwang befreit. Dies ist also nicht davon abhängig, dass die Tiere sich „im Einsatz“ befinden, also eine bestimmte Funktion ausüben.
Die Samariterbund Besuchs- und Therapiebegleithundestaffel bittet um Ihre Unterstützung!
Spendenkonto
- Empfänger: Samariterbund Gruppe Favoriten
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Links:
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- Hundehaltung – Gesetzliche Vorgaben für Hundebesitzer in Wien
- Wien mit Hund: Maulkorbpflicht, Leinenpflicht, etc. (stadt-wien.at)
- Wiener Tierhaltegesetz – Landesrecht konsolidiert Wien, aktuelle Fassung (bka.gv.at)
- eAusweise (oesterreich.gv.at)
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