Samariterbund: Reden wir über Gesundheits-Primärversorgung

Mit 1.8.2023 ist die Novelle des Primärversorgungsgesetzes in Kraft getreten. Damit werden Kinder-Primärversorgungseinheiten (PVE) ermöglicht, zudem können PVE auch an Wochenenden und Feiertagen zur Akutversorgung öffnen. Ein neues Auswahlverfahren für solche Gesundheitseinrichtungen soll Gründungen rascher ermöglichen und Versorgungslücken füllen, erläutert die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), die eine Online-Plattform mit Infos und Jobangeboten für PVE betreibt. Der Samariterbund begrüßt vor allem, dass es bis Jahresende in Wien neun neue, zusätzliche Zentren für die medizinische Versorgung von Kindern – in Form von fünf sogenannten Kindermedizinischen Zentren (KMZ) und vier Kinder-Primärversorgungseinheiten (KPVE) geben wird.

Die Primärversorgung – international als Primary Health Care bezeichnet – ist die erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem. Sie soll eine kontinuierliche, wohnortnahe Betreuung sichern und die Spitalsambulanzen entlasten. Aus bisher über 50 Primärversorgungseinheiten in Österreich sollen bis 2025 in ganz Österreich 120 werden, auch mehrere für Kinder sind in Planung. Jede PVE besteht nach den Vorgaben der Novelle aus einem Kernteam mit mindestens zwei Ärztinnen und Ärzten (statt bisher drei) für Allgemeinmedizin und ein oder mehreren Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ordinationsassistentinnen oder -assistenten. Darüber hinaus können orts- und bedarfsabhängig weitere Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen eingebunden werden. Hier haben wir wichtige Begriffe in der Primärversorgung zum besseren Verständnis.

Wiener Gesundheitsplattform beschließt Ausbau der patientennahen Versorgung

„In einer PVE arbeiten mehrere Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner sowie verschiedene Gesundheits- und Sozialberufe eng zusammen und ermöglichen so eine durchgängige, abstimmte und umfassende Patientenbetreuung. PVE können auch als Netzwerk mit mehreren Standorten organisiert sein. Erstversorgungsambulanzen erhalten neue Kompetenzen und werden von der ÖGK mitfinanziert.

Ziel ist eine bessere, siebentägige Versorgung und Entlastung des niedergelassenen Bereichs. Kinder- und jugendpsychiatrische Betreuung wird ebenfalls ausgebaut.

Diese Kompetenzerweiterung wird den niedergelassenen Bereich spürbar entlasten und stellt für die Wiener Bevölkerung eine zusätzliche niederschwellige Versorgung an sieben Tagen in der Woche sicher“, gibt sich Gesundheitsstadtrat Hacker überzeugt. 

Medizinische Versorgung neu aufgestellt

Der ärztliche Teil des Kernteams kann auch nur aus Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde bestehen, oder aus einer Kombination von AllgemeinmedizinerInnen und Kinderärzt:innen. Auch Angehörige gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe, die zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind und in der Primärversorgungseinheit hauptberuflich tätig sind, dürfen nun Gesellschafter einer Primärversorgungseinheit sein (multiprofessionelle Gruppenpraxis), wobei eine solche Gruppenpraxis als GmbH betrieben werden muss und die Ärzten die Gesellschaftermehrheit halten müssen. Hier ein Überblick über die Entwicklungen in der Primärversorgung. Eine Förderung der Primärversorgung in Österreich habe insbesondere durch den Aufbau- und Resilienzplan der EU neuen Schwung bekommen. Primärversorgung der GÖG mit Infos, offenen Stellen usw.: https://primaerversorgung.gv.at/

 

Links und Quellen:

 

Machen auch Sie mit!